Verkehrsrecht

Jeder Teilnehmer des Straßenverkehrs bewegt sich ständig mit dem Risiko, in eine verkehrsrechtliche Angelegenheit verwickelt zu werden. In den verschiedenen Gebieten des Verkehrsrechts (Verkehrszivilrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Unfallregulierung) ist es aufgrund der Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen für den Normalbürger unmöglich geworden, seine Interessen ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt sachgerecht zu wahren.

Dies gilt insbesondere für den Bereich der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Die unfallgegnerische Versicherung wird mit allen Mitteln versuchen, ihren Haftungsanteil so gering wie möglich zu halten. Der juristische Laie ist regelmäßig nicht in der Lage, die ihm zustehenden Schadensersatzansprüche anzumelden und durchzusetzen. Die Durchsetzung der unterschiedlichsten Schadenspositionen (z. B. Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Schmerzensgeld) sollte auch bei leichteren Unfällen unbedingt von einem Rechtsanwalt übernommen werden.

Auch im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts ist dringend anzuraten, nicht ohne anwaltliche Beratung zu agieren. Eine Stellungnahme gegenüber den Behörden zu einer Verkehrssituation ohne anwaltliche Beratung kann schwerwiegende Folgen haben. Es empfiehlt sich, selbst keine Angaben zu machen und schnellstmöglich einen Anwalt zu beauftragen.

Rechtsanwalt Hornberger verfügt in den vorgenannten Gebieten des Verkehrsrechts über langjährige Erfahrung und ist insbesondere auf die Unfallregulierung spezialisiert.

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