Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts besteht in vielfältiger Weise Regelungsbedarf. Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Änderungsvereinbarungen, Aufhebungsverträgen usw., bei Kündigungsschutzverfahren, Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, Abmahnungen, Zeugnisansprüchen u.ä. ist aufgrund der Vielzahl der rechtlichen Best-immungen eine anwaltliche Vertretung dringend anzuraten.
Im Arbeitsrecht ist die Besonderheit zu beachten, dass bei Prozessen in der ersten Instanz jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Daher ist in diesem Bereich der Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung sinnvoll.
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist es regelmäßig angezeigt, sich bei Problemen frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Rechtsanwalt Hornberger vertritt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
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