Kosten

RA Hornberger legt Wert darauf, dass jeder Mandant zu Beginn der Beauftragung über die zu erwartenden Kosten aufgeklärt wird. Daher ist Gegenstand jeder Erstbesprechung die Information über die Möglichkeiten der anwaltlichen Honorierung.

Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Bei einer Abrechnung nach RVG werden die Gebühren nach dem Wert berechnet, um den es in der rechtlichen Auseinandersetzung geht, dem sogenannten Gegenstandswert. Dafür gibt es eine Gebührenstaffelung als Anlage zum RVG, die für alle Anwälte gleich ist. Die Gebühren, die ein Anwalt mindestens verlangen muss, sind gesetzlich festgelegt. Oberhalb der Mindestgebühren wird vom Gesetzgeber akzeptiert, dass Mandant und Rechtsanwalt eine anderweitige Vergütung vereinbaren. Möglich sind zum Beispiel Pauschalhonorare oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand.

Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand liegt das Stundenhonorar in dem Bereich von 180,00 EUR – 250,00 EUR netto und richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Falles und den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mandanten.

Für Unternehmer kann es durchaus sinnvoll sein, einen Beratungsvertrag mit einer monatlichen Pauschale abzuschließen. Dadurch wird eine dauerhafte anwaltliche Tätigkeit zu einem feststehenden Betrag gesichert.

Sollten Sie lediglich einen anwaltlichen Rat oder eine Auskunft benötigen, so darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch für einen Verbraucher nicht höher als 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer sein (§ 34 RVG). Auch hier richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem Schwierigkeitsgrad des Falles und der Dauer des Beratungsgesprächs. In den meisten Fällen liegt die Gebühr in der Anwaltskanzlei Hornberger im Bereich zwischen 50,00 EUR – 100,00 EUR netto.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, wird von Rechtsanwalt Hornberger die Deckungsanfrage übernommen, um zu klären, ob die Angelegenheit von der Rechtsschutzversicherung umfasst ist.

Rechtsanwalt Hornberger wird Sie verständlich und transparent über die zu erwartenden Kosten aufklären und eine der Angelegenheit angemessene und Ihren persönlichen Verhältnissen entsprechende Regelung mit Ihnen finden.

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