Steuer- und Steuerstrafrecht

Die Vertretung auf dem Gebiet des Steuerrechts umfasst Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Steuerverwaltung, Klagen vor den Finanzgerichten, Betreuung und Vertretung in Außen- und Betriebsprüfungen, tatsächliche Verständigungen mit Finanzbehörden u.ä.

In der jüngeren Vergangenheit kommt es immer häufiger vor, dass über die bei Betriebsprüfungs- oder Steuerfahndungsprüfungen festgesetzten Steuern gestritten und zugleich ein steuerstrafrechtliches Verfahren durch die Behörden eingeleitet wird.

Die Überschneidung von Steuerrecht und Strafrecht führt zu komplexen Problemen. Die dem Steuerpflichtigen obliegenden Mitwirkungspflichten stehen dabei in Wechselwirkung zu den Beschuldigtenrechten in einem Steuerstrafverfahren.

Rechtsanwalt Hornberger verfügt über Erfahrung und Kompetenzen im Umgang mit den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden.

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